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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wurde vom Gesetzgeber reformiert und ist für die Parteien eines Scheidungsverfahrens jetzt etwas übersichtlicher als vor der Gesetzesänderung.

Allerdings besteht nach wie vor das Problem, dass Laien in der Regel die Berechnungen, insbesondere der privaten Rentenversicherungsträger, nicht nachvollziehen und nicht prüfen können. Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherern aufgegeben, die jeweiligen ehezeitlichen Rentenanwartschaften zu ermitteln und einen sogenannten korrespondierenden Kapitalwert auszurechnen.

Diese Berechnungen und Bewertungen, insbesondere die Vergleichbarkeit der Kapitalwerte unterschiedlicher Rentenversicherungsträger, kann in der Regel auch von einem Rechtsanwalt für Familienrecht verlässlich nicht überprüft werden. Ich arbeite daher mit verschiedenen Rentenberatern und Rentensachverständigen sowie Versicherungsmathematikern zusammen, die für meine Mandanten bei Bedarf die Berechnungen der Versicherungsträger kompetent, verlässlich und transparent prüfen und ergänzend beraten können.